Die Europäische Kommission stellt fest, dass der Menschenhandel sich "negativ auf den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft auswirkt", "eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung" darstellt und "in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union explizit verboten" ist [1].

Das INTAP-Projekt ist ein von der Europäischen Kommission kofinanziertes Forschungsprojekt mit intersektionellem Ansatz für den Integrationsprozess in Europa für Betroffene des Menschenhandels (SoT). Das Projekt wurde durchgeführt, um den Integrationsprozess nigerianischer und chinesischer SoTs zu untersuchen und die zentrale Frage zu beantworten, wie die Chancen und Hindernisse für den Integrationsprozess in Europa für nigerianische und chinesische Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gestärkt und überwunden werden können.

Es zielte darauf ab, dauerhafte Lösungen für die Integration dieser Betroffenen zu finden, indem die derzeitigen Integrationssysteme für SoT durch die Einbeziehung eines kultursensibel, opferzentrierten, intersektionellen Ansatzes im Einklang mit der EU-Richtlinie zum Menschenhandel (Richtlinie 2011/36/EU) wirksamer gestaltet werden. Anstatt neue Integrationsprogramme zu schaffen, zielte INTAP darauf ab, bewährte Praktiken/ Best Practices aufzuzeigen.

Das Ergebnis sind zwei separate Forschungsberichte sowie zwei Handbücher mit Empfehlungen für die praktische Arbeit mit beiden Betroffenengruppen.

 
 
 

[1] Europäische Kommission. 2016. “Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (2016).” COM(2016) 267 Final. Brussles.
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